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Digitale Barrierefreiheit ohne Kompromisse

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) rückt das Thema digitale Barrierefreiheit in den Fokus vieler Unternehmen. Das Gesetz ist bereits in Kraft, die verbindliche Umsetzung muss bis zum 28. Juni 2025 erfolgen. Unser BFSG-Quick-Check bietet Ihnen einen einfachen Einstieg, um herauszufinden, wie gut Ihr Unternehmen vorbereitet ist.

Die Zeit drängt – beginnen Sie jetzt mit der Umsetzung 

Ab dem 28. Juni 2025 müssen Produkte und Dienstleistungen gemäß BFSG barrierefrei zugänglich sein. Die Umsetzung erfolgt auf Basis der WCAG 2.2 (Web Content Accessibility Guidelines) in den Stufen A und AA. Insbesondere Branchen wie E-Commerce sowie Websites mit Funktionen wie Kontaktformularen oder Buchungstools sind betroffen. Um die Kriterien zu erfüllen, sind oft umfangreiche Anpassungen erforderlich. Deshalb empfehlen wir, das Thema Barrierefreiheit frühzeitig in Ihre digitale Strategie zu integrieren und langfristig einzuplanen.

Das Gesetz sieht ausdrücklich die Möglichkeit einer Verbandsklage durch Interessenvertretungen, aber auch Einzelklagen durch Betroffene vor. Und „betroffen“ sind sehr viele Menschen – rund 30% der deutschen Bevölkerung profitieren von einzelnen Bausteinen der Barrierefreiheit.

 

Wettbewerbsvorteil statt Kostenfaktor

Aber auch unabhängig von gesetzlichen Vorschriften lohnt es sich, in Barrierefreiheit zu investieren. Nicht zuletzt erhöht sie die Produktqualität. Weniger Barrieren bedeuten, dass Nutzerinnen und Nutzer ihre Produkte einfacher und mit mehr Freude nutzen können – Usability und User Experience steigen für alle.
Gerade im Hinblick auf den fortschreitenden demografischen Wandel können durch Barrierefreiheit neue Kundengruppen erschlossen werden.

 

Behindertengerecht ist menschengerecht. – Richard von Weizsäcker

Kostenloser BFSG Quick-Check

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Erhalten Sie in nur wenigen Minuten eine erste Einschätzung, wie gut Sie auf das BFSG vorbereitet sind.
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Normen und Konformität

Für die digitale Barrierefreiheit gibt es eine weltweit anerkannte Norm. Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) bieten drei Konformitätsstufen und definierte Kriterien. Aktuell gültig ist Version 2.2. Diese kann unter folgendem Link eingesehen werden (englisch): https://www.w3.org/TR/WCAG22/

Für öffentliche Stellen in der EU gilt die EN 301 549, die sich inhaltlich weitergehend an WCAG 2.1 orientiert.

Gesetzliche Vorgaben

 

Barriefreiheit für digitale Angebote der Privatwirtschaft ist im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) geregelt. Die Übergangsfrist des Gesetzes endet am 28. Juni 2025.
Das BFSG geht auf den bereits 2019 verabschiedeten European Accessibility Act zurück, dessen Ziel es ist, mehr Menschen einen barrierefreien Zugang zu Produkten und Services zu ermöglichen.

Barrierefrei werden

 

Barrierefreiheit ist eine Aufgabe für interdisziplinäre Teams. Es braucht User Interface Expertinnen und Experten, Entwicklerinnen und Entwickler, aber vor allem auch Redakteurinnen und Redakteure, die Inhalte barrierefrei aufbereiten.

Macaw kann Ihnen mit maßgeschneiderten Teams helfen, Ihre Produkte barrierefrei zu gestalten.

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