Die Zeit drängt – beginnen Sie jetzt mit der Umsetzung
Ab dem 28. Juni 2025 müssen Produkte und Dienstleistungen gemäß BFSG barrierefrei zugänglich sein. Die Umsetzung erfolgt auf Basis der WCAG 2.2 (Web Content Accessibility Guidelines) in den Stufen A und AA. Insbesondere Branchen wie E-Commerce sowie Websites mit Funktionen wie Kontaktformularen oder Buchungstools sind betroffen. Um die Kriterien zu erfüllen, sind oft umfangreiche Anpassungen erforderlich. Deshalb empfehlen wir, das Thema Barrierefreiheit frühzeitig in Ihre digitale Strategie zu integrieren und langfristig einzuplanen.
Das Gesetz sieht ausdrücklich die Möglichkeit einer Verbandsklage durch Interessenvertretungen, aber auch Einzelklagen durch Betroffene vor. Und „betroffen“ sind sehr viele Menschen – rund 30% der deutschen Bevölkerung profitieren von einzelnen Bausteinen der Barrierefreiheit.