Die Zeit drängt – beginnen Sie jetzt mit der Umsetzung
Bereits am 22. Juli 2021 wurde das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verkündet. Aktuell läuft die Übergangsfrist, die am 28. Juni 2025 endet.
Ab diesem Stichtag sind Unternehmen weitgehend gesetzlich verpflichtet, ihre Online-Shops, Webseiten, digitale Services und Apps barrierefrei anzubieten.
Das Gesetz sieht ausdrücklich die Möglichkeit einer Verbandsklage durch Interessenvertretungen, aber auch Einzelklagen durch Betroffene vor. Und „betroffen“ sind sehr viele Menschen – rund 30% der deutschen Bevölkerung profitieren von einzelnen Bausteinen der Barrierefreiheit.