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Ihr Audit für digitale Barrierefreiheit

Digitale Barrierefreiheit ist mehr als nur eine gesetzliche Pflicht – sie ist der Grundpfeiler für eine inklusive Gesellschaft und ermöglicht digitale Teilhabe für alle. Mit dem Ablauf der Übergangsfrist des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 steigt der Druck: Ab diesem Datum sind Unternehmen verpflichtet, eine barrierefreie Website für ihre Produkte und Dienstleistungen anzubieten. Doch der Einstieg in die digitale Barrierefreiheit wirft oft Herausforderungen auf.

Die entscheidende Frage: Wo ansetzen?

Barrierefreie Lösungen für jeden Bedarf

Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg zur digitalen Barrierefreiheit – von der ersten Analyse bis zur Umsetzung. Unser Portfolio umfasst passgenaue Lösungen, die Ihre Anforderungen und die gesetzlichen Vorgaben perfekt vereinen:

  1. Accessibility-Audit als der erste Schritt zur Barrierefreiheit: Unser Audit prüft Ihre bestehenden digitalen Angebote auf Barrierefreiheit. Dabei identifizieren wir Schwachstellen und liefern Ihnen eine transparente Analyse des aktuellen Stands.
  2. Beratung, Strategieentwicklung und Design: Auf Grundlage des Audits entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen einen Umsetzungsplan. Unser Ziel: Zukunftssichere und innovative Lösungen, die über die reine Gesetzeserfüllung hinausgehen.
  3. Umsetzung und Testing: Wir unterstützen Sie bei der praktischen Umsetzung der Maßnahmen und schulen Ihr Team, damit digitale Barrierefreiheit langfristig in Ihre Prozesse integriert wird.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, aktiv zu werden! Sehen Sie Barrierefreiheit nicht nur als gesetzliche Pflicht, sondern als eine Chance, Innovation voranzutreiben und neue Zielgruppen zu erreichen. Mit einem Accessibility-Audit legen Sie den Grundstein für eine nachhaltige und barrierefreie Zukunft.

Unsere Audit-Angebote im Überblick:

Ob Sie eine einfache Überprüfung oder eine umfassende Analyse benötigen – wir bieten maßgeschneiderte Audit-Pakete mit klaren Preisen und Leistungen, die genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.

 

Basic Audit Pro Audit Premium Audit
 

Begehung Ihrer Räumlichkeiten/Website

Erfassung der Barriere

Kurzbericht mit Maßnahmenempfehlungen

 

Umfassendes Audit (Website, Prozesse)

Detaillierter Maßnahmenplan

Persönliche Beratung & Priorisierung

 

Komplettes Audit + Follow-up-Check

Beratung zur Umsetzung

Zertifikat „Barrierefreiheit geprüft“

 

ab 799 €

 

ab 1.400 €

 

ab 2.499 €

Was zeichnet unser Audit aus?

  • Klare Analysen: Wir zeigen Ihnen genau, wo Optimierungen für eine barrierefreie Website notwendig sind.
  • Praktische Lösungen: Unsere Empfehlungen sind konkret und leicht umsetzbar.
  • Verständliche Berichte: Ohne Fachjargon – stattdessen klare Handlungsschritte.
  • Persönliche Begleitung: Wir stehen Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite.

 

Fragen zum Audit? Wir helfen gerne weiter!

Alexander Bungarten - Digital Consultant

Fazit: Starten Sie jetzt mit einem Accessibility-Audit

Der beste Zeitpunkt, um digitale Barrierefreiheit anzugehen, ist jetzt! Mit unseren Audit-Angeboten beseitigen Sie Barrieren nachhaltig, erfüllen gesetzliche Vorgaben und machen Ihre digitalen Angebote zukunftssicher.

Machen Sie den ersten Schritt – wir begleiten Sie auf Ihrem Weg zur Barrierefreiheit!

Kostenloser BFSG Quick-Check?

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Erhalten Sie in nur wenigen Minuten eine erste Einschätzung, wie gut Sie auf das BFSG vorbereitet sind.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Wann tritt der European Accessibility Act in Kraft?
    Der European Accessibility Act (EAA) wurde am 28. Juni 2019 verabschiedet. Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 28. Juni 2022 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Anforderungen des EAA müssen ab dem 28. Juni 2025 erfüllt werden.
  • Wen betrifft der European Accessibility Act?
    Der EAA betrifft Hersteller, Händler und Importeure bestimmter Produkte sowie Dienstleistungserbringer für Verbraucherinnen und Verbraucher. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Millionen Euro beläuft.
  • Welche gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit gibt es?
    Die gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit sind im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) festgelegt, das den European Accessibility Act in deutsches Recht umsetzt. Dieses Gesetz definiert Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht bzw. erbracht werden.
  • Wie oft sollte ein Barrierefreiheits-Audit durchgeführt werden?
    Es wird empfohlen, Barrierefreiheits-Audits regelmäßig, idealerweise jährlich, durchzuführen. Zudem sollten Audits nach größeren Updates oder wesentlichen Änderungen an der Struktur, dem Inhalt oder der Funktionalität Ihrer Website oder App erfolgen, um neue Barrieren zu identifizieren und zu adressieren.
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